Kaminfegergeld, Gebühr

Kaminfegergeld (chimney sweeper fee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Gebühr, die für das Reinigen der Schornsteine (Rauchfänge, Kamine, Kimmiche, Schlote) und die Kontrolle der Feuerungsanlagen in allen Gebäuden entrichtet werden muss

Gebühr, die für das Reinigen der Schornsteine (Rauchfänge, Kamine, Kimmiche, Schlote) und die Kontrolle der Feuerungsanlagen in allen Gebäuden entrichtet werden muss. In Deutschland herrscht seit dem 17. Jht. aus Gründen der Feuersicherheit Kehrzwang für jederart Kamine; Rechtsgrundlage ist heute das Schornsteinfegergesetz aus dem Jahr 1969.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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