Kantonalbank, Schweiz

Kantonalbank (cantonal bank)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der Schweiz ein Institut, das sich bis anhin ganz oder mehrheitlich im Eigentum eines Kantons befindet, und für das der Kanton unbeschränkt haftet

In der Schweiz ein Institut, das sich bis anhin ganz oder mehrheitlich im Eigentum eines Kantons befindet, und für das der Kanton unbeschränkt haftet. Sämtliche Kantonalbanken sind dem eidgenössischen Bankengesetz (BankG) und der umfassenden Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) unterstellt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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