Kapitalverkehrskontrolle, Genehmigungspflicht

Kapitalverkehrskontrolle (capital transactions control)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Genehmigungspflicht für Kapitaltransfers ins Ausland, von der Zentralbank oder einer Regierungsbehörde aufgrund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen organisiert

Genehmigungspflicht für Kapitaltransfers ins Ausland, von der Zentralbank oder einer Regierungsbehörde aufgrund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen organisiert. -Alle Kapitalverkehrsbeschränkungen innert der EU wurden bereits 1990 grundsätzlich aufgehoben; siehe Artikel 56 ff. EGV. Siehe Devisenzwangswirtschaft, Multilateral Investment Guarantee Agency. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2001, S. 15 ff.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331332 |