Kartenleistungsbeleg (sales slip, charge slip, sales draft, sales ticket)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Der Inhaber einer Geldkarte bekommt als Nachweis seiner getätigten Transaktionen gewöhnlich vom Terminal einen Beleg in Papier. Falls der Kunde einen von Hand erstellten bzw. von einer Registrierkasse gedruckten Beleg erhält, so ist dieser regelmässig von ihm zu unterschreiben.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16331348 |
