Keichengeld (imprisoment fee)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Früher zu zahlender Betrag zur Deckung der Ausgaben für eine (kurzzeitige) Inhaftierung. Keiche = Karzer, Gefängnis; auch Kittchen, Kitt, Kitte, Kütte (für Haus, Herberge). Siehe Arrestgeld, Bankgeld, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.
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