Keichengeld, Früher

Keichengeld (imprisoment fee)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Früher zu zahlender Betrag zur Deckung der Ausgaben für eine (kurzzeitige) Inhaftierung

Früher zu zahlender Betrag zur Deckung der Ausgaben für eine (kurzzeitige) Inhaftierung. Keiche = Karzer, Gefängnis; auch Kittchen, Kitt, Kitte, Kütte (für Haus, Herberge). Siehe Arrestgeld, Bankgeld, Gerichtsgeld, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331381 |