Kirchweihgeld, Kirchtaggeld

Kirchweihgeld auch Kirchtaggeld (patron day money)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

FrĂŒhere Abgabe der HĂ€ndler und Schausteller anlĂ€sslich des (Dorf)Festes am jĂ€hrlichen Gedenktag der Weihe des Gotteshauses bzw

FrĂŒhere Abgabe der HĂ€ndler und Schausteller anlĂ€sslich des (Dorf)Festes am jĂ€hrlichen Gedenktag der Weihe des Gotteshauses bzw. am Tag des Heiligen, der Schutzpatron der jeweiligen Kirche ist. Die GebĂŒhr diente der Aufrechterhaltung des Kirchtagsfriedens, zu dessen Sicherung in der Regel zusĂ€tzliche OrdnungshĂŒter bestellt werden mussten. (Gehalts)Zahlung aus der Kasse der Gemeinde oder den einzelnen Familien der schulpflichtigen Kinder an den (Dorf)lehrer, am Tag der Kirchweihe fĂ€llig. FrĂŒher auch Taschengeld (pocket money) an Bedienstete und Kinder am Tag des Kirchweihe, damit diese sich Lustbarkeiten auf dem Jahrmarkt erfreuen, auch Jahrmarktgeld (funfair money) genannt. Siehe Marktgeld, Sackgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

de | boersenlexikon | 16331396 |