Konzessionsprinzip, Bezug

Konzessionsprinzip (license rule)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In Bezug auf Finanzmärkte die behördliche Erlaubnis für Banken

In Bezug auf Finanzmärkte die behördliche Erlaubnis für Banken. In Deutschland erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zuvor das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) die bezügliche Konzession.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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