Kopfzins (per capita duty; usufruct rent)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten. Alte Abgabe in Bargeld oder Naturalien des Pächters an den Besitzer eines Grundstücks (den Lehnherrn) für die Nutzung des Bodens. Siehe Frongeld, Übersatz, Zins.
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