Kopfzins, Personenbezogene

Kopfzins (per capita duty; usufruct rent)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten

Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten. Alte Abgabe in Bargeld oder Naturalien des Pächters an den Besitzer eines Grundstücks (den Lehnherrn) für die Nutzung des Bodens. Siehe Frongeld, Übersatz, Zins.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331479 |