Kreditereignis, Schadensfall

Kreditereignis (credit event)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Allgemein der Schadensfall, bei dem ein Schuldner die Ansprüche des Gläubigers aus der Gewährung eines Darlehns nicht erfüllen kann

Allgemein der Schadensfall, bei dem ein Schuldner die Ansprüche des Gläubigers aus der Gewährung eines Darlehns nicht erfüllen kann. Gemäss der Definition der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) eines der folgenden Geschehnisse allein oder in Kombination: Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit (bankruptcy), Vorzeitige Fälligkeit einer Verbindlichkeit aufgrund eines Umstandes, der nicht in der Verbindlichkeit selbst begründet ist (obligation acceleration), Ausfall einer Verbindlichkeit aufgrund eines Umstandes, der nicht selbst in der Verbindlichkeit begründet ist (obligation default), Zahlungsausfall (failure to pay), Ablehnung der Verbindlichkeit de JURE ODER DE FACTO (repudiation) Aufschub der Zahlung (moratorium) und Umstrukturierung der Verbindlichkeit (restructuring). Siehe Arrangement, Crash, Default, Credit Default Swap, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Einzug, Intercreditor Agreement, Risikoprofil, Solvenzrisiko, Staatschulden, verweigerte. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 (Modell zur Ermittlung des Kreditereignisses in Bezug auf das Kursrisiko, das in Zinsnettopositionen enthalten ist), S. 132 (Investitionen in [gemischte] Potfolios von NPLs).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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