KreditermÀchtigung (credit authorisation)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 18 Bundeshaushaltsordnung weitlĂ€ufig erklĂ€rt. Kernpunkt ist die Vorschrift aus Artikel 115 Grundgesetz, wonach Einnahmen aus Krediten grundsĂ€tzlich nur bis zur Höhe der Ausgaben fĂŒr Investitionen in den (Bundes)Haushaltsplan eingestellt werden dĂŒrfen.
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