Kundendaten-Informationspflicht (duty of customer information)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
In Deutschland haben gemĂ€ss § 24c KWG Banken sĂ€mtliche Kundenstamm-und Bewegungsdaten zum automatisierten Abruf bereitzuhalten. Nach der 2005 in Kraft getretenen Zinsinformationsverordnung (ZIV) mĂŒssen auch sĂ€mtliche ZinsertrĂ€ge in der EU automatisch dem dafĂŒr zustĂ€ndigen Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt) in Bonn gemeldet werden. Sensible GeldĂŒbertragungen werden daher zunehmend in Bargeld vollzogen, bzw. man bedient sich eines Nominees oder eines Strohmanns. Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Fluchtgeld, Geld, schmutziges, GeldwĂ€sche, Hawala, IdentitĂ€tsprĂŒfungspflicht, Informationspflicht, Insider-Transaktion, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Konto, anonymes, Nominee, Nummernkonto, Offshore-FinanzplĂ€tze, Outsourcing, Pasion-Falle, Zahlungsverkehrsverordnung, Zinsinformationsverordnung.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16331635 |
