Kurmutgeld, SterbefallgebührFrühere

Kurmutgeld (death fee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine alte SterbefallgebührFrühere Abgabe, die beim Tod des Pächters die Erben an den Lehnsherrn (Grundbesitzer) in Bargeld zu entrichten hatten

Eine alte SterbefallgebührFrühere Abgabe, die beim Tod des Pächters die Erben an den Lehnsherrn (Grundbesitzer) in Bargeld zu entrichten hatten. Ursprünglich war die Kurmut eine Naturalabgabe, bei welcher das beste Stück Vieh abgegeben werden musste (daher auch die gleichbedeutende Bezeichnung "Besthauptgeld"). Seiner NaturSeinem Wesen nach war das Kurmutgeld (in manchen Gegenden auch Ablait genannt) eine Erbschaftsteuer. Siehe Sterbegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331658 |