Kursänderungs-Begrenzung, Warenbörsen

Kursänderungs-Begrenzung (tick)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

An Warenbörsen der USA die kleinste, von der Börsenbehörde erlaubte Kursschwankung nach oben oder nach unten für einen Terminkontrakt

An Warenbörsen der USA die kleinste, von der Börsenbehörde erlaubte Kursschwankung nach oben oder nach unten für einen Terminkontrakt. Unterschiedliche Kontrakte haben jeweils ihrer eigene, festgelegte Tick-Grösse. Börsenmakler sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht über allfällige Ticks zu informieren. Siehe Arrondierung, Bonus-Zertifikat, Commodity Fund, Gap, Kursschwan- kungs-Limit, Odd-Lot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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