Längerfristige, Refinanzierungsgeschäfte

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (Ionger-term refinancing operations)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Regelmässige Offenmarktgeschäfte, die von der EZB in Form von befristeten Transaktionen durchgeführt wer Der Zinssatz für diese Geschäfte ist in Deutschland der Basiszins im juristischen Sinne gemäss § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9

Regelmässige Offenmarktgeschäfte, die von der EZB in Form von befristeten Transaktionen durchgeführt wer Der Zinssatz für diese Geschäfte ist in Deutschland der Basiszins im juristischen Sinne gemäss § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998. Vgl. die Geschäfte selbst ausgewiesen im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Statistik" im jeweiligen Monatsbericht der EZB; dort auch die "Erläuterungen" im Anhang beachten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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