Lastgeld (tonnage fee; stowage)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Abgabe, die nach Befrachten (Beladen; freighting) eines Schiffes an die Hafenmeisterei zu entrichten war; nicht mit dem Ladegeld zu verwechseln. Zahlung, die einlaufende (auslaufende) Schiffe in Verhältnis zum Fassungsvermögen (Ladekapazität: der Schiffsraum für Frachtgüter, auch Lastigkeit und Räumte [hold of a ship; stowage factor] genannt) bzw. zur tatsächlichen Fracht (beidesmal in [Schiffs]Laststen gerechnet, wobei im Zuge der Metrifikation ab 1869 dann 1 Last = 2 000 Kilogramm = 2 Tonnen) zu zahlen hatten. Siehe Ankergeld, Bordinggeld, Furtgeld, Hafengeld, Kaigeld, Kapplaken, Krangeld, Ladegeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Räumegeld, Schleusengeld, Sperrfrachtgeld, Staugeld, Wägegeld.
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