Lieferung, Call-Option

Lieferung, physische (physical settlement)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bei einer Call-Option kann verlangt werden, dass die Gegenpartei (der Schreiber der Option) bei der Ausübung den Basiswert liefert

Bei einer Call-Option kann verlangt werden, dass die Gegenpartei (der Schreiber der Option) bei der Ausübung den Basiswert liefert. Bei einer Put-Option muss der Schreiber den Basiswert abnehmen. -Sieht eine Option den Barausgleich (cash settlement) vor, dann ist nur ein Geldbetrag zu zahlen. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Kurs des Basiswertes. Siehe Erfüllung, Option, europäische, Rohstoff-Terminvertrag, Wiedereindeckungs- Risiko..

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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