Lombardierung, Gewährung

Lombardierung (pledging [of securities])

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein die Gewährung eines Darlehns gegen Hergabe eines Pfandes als Sicherheit

Allgemein die Gewährung eines Darlehns gegen Hergabe eines Pfandes als Sicherheit. Im besonderen die Beleihung von Papieren. Diese muss man, wenn ein Pfandrecht entstehen soll, beim Kreditgeber oder für den Kreditgeber bei einer Verwahrstelle hinterlegen. -Der Ausdruck "Lombardierung" in Bezug auf Papiere wurde in neuerer Zeit mehr und mehr durch "Pensionierung" ersetzt. Siehe Vinkulationsgeschäft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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