Markt, amtlicher (official market)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen; bis 2002 amtlicher Handel (official trade) genannt; vgl. § 29 ff. BörsG. Die im amtlichen Markt gehandelten Wertpapiere müssen in allem den Anforderungen der Europäischen Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie genügen. Zudem ist bei der Börseneinführung ein von der Aufsichtsbehörde genehmigtes Prospekt zu veröffentlichen. Siehe Börsenzulassungsprospekt.
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