Markt, geregelter (regulated markettrading)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen mit fest vorgeschriebenen Mindeststandards, welche der Europäischen Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie entsprechen; vgl. § 49 ff. BörsG. Unternehmen, die sich dieses Marktes bedienen, bedürfen bei der Einführung eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Prospektes. Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat können ohne Zulassung in den geregelten Markt einbezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Emittent an der Heimatbörse Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungspflichten unterliegt, die mit den Anforderungen an dieses Marktsegment vergleichbar sind. Siehe Unternehmensbericht.
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