Master-Kapitalanlagegesellschaft, Auslagerung

Master-Kapitalanlagegesellschaft (master funds)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Die Auslagerung von Kerntätigkeiten sowie Nebentätigkeiten (wie Reporting, Controlling, Buchhaltung) aus einem Fonds

Die Auslagerung von Kerntätigkeiten sowie Nebentätigkeiten (wie Reporting, Controlling, Buchhaltung) aus einem Fonds. Die Übertragung kann entweder in eine neue, alle übertragenen Vermögenswerte einheitlich verwaltende Gesellschaft geschehen (Fonds-Pooling) oder aber eingebrachte Vermögen werden (zumindest rechnerisch) gesondert betreut. Siehe Auslagerung. Vgl. Jahresbericht der BaFin 2004, S. 182 (Zulassung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331884 |