Matrikularbeiträge, Regel

Matrikularbeiträge (member states contributions)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der Regel nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Zahlungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände; besonders im föderal gegliederten Bundesstaat die Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat

In der Regel nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Zahlungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände; besonders im föderal gegliederten Bundesstaat die Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat. In früherer Zeit auch nichtgeldliche Leistungen (wie vor allem Truppen, Kriegsmaterial, Verpflegung) an den Zentralstaat, und in Deutschland in Bezug auf die Verfassungsgeschichte und Finanzgeschichte von grosser Bedeutung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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