Meldepflichtstufe, Regel

Meldepflichtstufe (reporting level)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der Regel verlangen die Aufsichtsbehörden, dass an Waren-und Effektenbörsen ab einer bestimmten Höhe offener Positionen diese ihrer gemeldet werden müssen

In der Regel verlangen die Aufsichtsbehörden, dass an Waren-und Effektenbörsen ab einer bestimmten Höhe offener Positionen diese ihrer gemeldet werden müssen. Siehe Commodity Futures Trading Commission, Positionen, meldepflichtige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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