Mindestpreis, fairer (fair minimum price)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Von den Aufsichtsbehörden berechneter Börsenpreis einer Aktie bei Übernahmen. Grundsätzlich wird der durchschnittliche gewichtete Börsenpreis der vergangenen drei Monate herangezogen. Siehe Börsensachverständigen- Kommission, Fair Value, Fusionen und Übernahmen, Mark-to-Model-Ansatz. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 26, Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 170 ff. (grundsätzliche und aktuelle Informationen zu Unternehmensübernahmen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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