Mitarbeiter-Auskunftspflicht, Beschäftigte

Mitarbeiter-Auskunftspflicht (employee information requirement)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Beschäftigte einer Bank sind nach § 44, Abs

Beschäftigte einer Bank sind nach § 44, Abs. 1 KWG verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Verlangen Auskünfte zu erteilen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331947 |