Mitarbeiter-Optionen, Beschäftigten

Mitarbeiter-Optionen (employee options)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Ein Unternehmen räumt seinen Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beteiligungsrechte an er Firma selbst oder einem nahestehenden Unternehmen zu erwerben

Ein Unternehmen räumt seinen Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beteiligungsrechte an er Firma selbst oder einem nahestehenden Unternehmen zu erwerben. Vor allem bei Neugründungen (Start-ups) mindert sich so unter Umständen der Lohnaufwand. -Mitarbeiter-Optionen gelten als Lohnbestandteil und unterliegen spätestens zum Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs (Zuteilung, im Steuerrecht auch Vesting genannt) der Besteuerung. Siehe Arbeitskosten, Fringe Benefits, Lohndrift, Lohnstückkosten, Prämie, Verlustübernahme, persönliche.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331949 |