Monatsausweis (monthly report)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland tätige Institute sind nach § 25 KWG verpflichtet, bestimmte statistische Daten der Deutschen Bundesbank und der Aufsichtsbehörde zu melden. Vgl. den Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank sowie Monatsbericht der EZB vom Februar 1999, S. 31. Die MFIs, die im Euro-Währungsgebiet ansässig sind, werden als der "Geldschöpfungssektor" des Euro-Währungsraumes definiert. Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.
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