Namensanteil, Kapitalanlagegesellschaft

Namensanteil (registered share)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Über das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und betreute Vermögen werden keine Anteilscheine (Regelfall) ausgegeben

Über das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und betreute Vermögen werden keine Anteilscheine (Regelfall) ausgegeben. Vielmehr führt der Fonds ein Verzeichnis der Anleger. Siehe Investmentanteil.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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