Nebenfonds (extra funds)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter GeldbetrĂ€ge und Vermögenswerte, die von staatlichen Behörden ausserhalb des jĂ€hrlichen Etatbewilligungsrechts des Parlaments verwaltet werden. FrĂŒher auch in Deutschland auf allen Ebenen verbreitet ("alte Fondswirtschaft"), was die Einheit, VollstĂ€ndigkeit (completeness) und Ăbersichtlichkeit des jeweiligen Gesamthaushalts ausserordentlich stark störte und eine Kontrolle durch die Volksvertretung verunmöglichte. Heute verfassungsrechtlich verboten. Siehe Invalidenfonds.
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