NegativerklĂƒÆ’Ă‚Â€rung, Finanzmarkt

NegativerklÀrung (negative pledge clause)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Auf dem Finanzmarkt die Verpflichtung eines GlÀubigers, zugunsten anderer GlÀubiger seinerseits auf die Bestellung von Sicherheiten zu verzichten

Auf dem Finanzmarkt die Verpflichtung eines GlĂ€ubigers, zugunsten anderer GlĂ€ubiger seinerseits auf die Bestellung von Sicherheiten zu verzichten. Die (schriftliche) BestĂ€tigung eines Schulderns gegenĂŒber der Bank, wĂ€hrend der Laufzeit des Darlehns Vermögenswerte (insbesondere Immobilien) nicht ohne Zustimmung der Bank zu verĂ€ussern, zu belasten oder Dritten zur Besicherung zu ĂŒbergeben; in dieser Bedeutung auch negative VerpfĂ€ndungsklausel genannt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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