NegativerklÀrung (negative pledge clause)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Auf dem Finanzmarkt die Verpflichtung eines GlĂ€ubigers, zugunsten anderer GlĂ€ubiger seinerseits auf die Bestellung von Sicherheiten zu verzichten. Die (schriftliche) BestĂ€tigung eines Schulderns gegenĂŒber der Bank, wĂ€hrend der Laufzeit des Darlehns Vermögenswerte (insbesondere Immobilien) nicht ohne Zustimmung der Bank zu verĂ€ussern, zu belasten oder Dritten zur Besicherung zu ĂŒbergeben; in dieser Bedeutung auch negative VerpfĂ€ndungsklausel genannt.
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