Nonaffektations-Prinzip (principle of general budget-appropriation)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In der Finanzwirtschaft der Staates der Grundsatz, dass öffentliche Einnahmen nicht an bestimmte Ausgabenzwecke gebunden werden dürfen. In Deutschland ist eine Zweckbindung haushaltsrechtlich in einigen Fällen (etwa: Kraftfahrzeugsteuer) erlaubt. -Das Nonaffektations- Prinzip soll dem Parlament und dem Finanzminister einen breiten Entscheidungs-und Handlungsspielraum sichern.
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