Notenbankfähigkeit, Bonitätsklasse

Notenbankfähigkeit (eligibility for central bank credit)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bonitätsklasse, die bei der Verpfändung von Sicherheiten an die Zentralbank vorausgesetzt wird

Bonitätsklasse, die bei der Verpfändung von Sicherheiten an die Zentralbank vorausgesetzt wird. -Bei der EZB sind auch Verbriefungspapiere, welche den Anforderungen an die Notenbankfähigkeit genügen, grundsätzlich eingeschlossen. Allerdings sind bei Asset Backed Securities nur die höchstrangige Senior-Tranche (bzw. allfällige Sub-Tranchen dieser) zulässig, die Papiere müssen durch Forderungen besichert sein, die von der Zweckgesellschaft im Rahmen einer True-Sale-Verbriefung übernommen wurden, die Besicherung durch Forderungen in Form von Derivaten bleibt ausgeschlossen und die Zweckgesellschaft muss ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Siehe Bonitätsanalyse, zentralbankliche, Kategorie-2-Sicherheit, Repo-Geschäfte, Sicherheiten Unterlegung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2004, S. 59 ff. (ausführliche Darstellung), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 102 (Notenbankfähigkeit von Asset Backed Securities).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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