Objektgesellschaft, GeschĂƒÆ’Ă‚Â€ftsbereich

Objektgesellschaft (special purpose entity)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein ein Unternehmen mit satzungsgemÀss genau abgegrenztem, engen GeschÀftsbereich

Allgemein ein Unternehmen mit satzungsgemĂ€ss genau abgegrenztem, engen GeschĂ€ftsbereich. Es wird allein mit der Absicht gegrĂŒndet, bestimmte ausserbilanzielle UmsĂ€tze zu tĂ€tigen. Dies wird dadurch erreicht, dass ein GrĂŒnder (Initiator; initiator) der Objektgesellschaft Vermögenswerte ĂŒbertrĂ€gt, wie beispielsweise Baumaschinen oder PensionsansprĂŒche, welche die Objektgesellschaft dann vermietet bzw. verwaltet. Die Risiken aus der TĂ€tigkeit der Objektgesellschaft trĂ€gt grundsĂ€tzlich diese allein, weil der Initiator in aller Regel an der Objektgesellschaft kapitalmĂ€ssig nicht beteiligt ist, und er daher nach dem bisher herrschenden Stimmrecht-Kriterium (voting control rule) die Objektgesellschaft nicht konsolidieren (in seiner Rechnungslegung ausweisen) musste. Im engeren Sinn eine Conduit-Gesellschaft bzw. Zweckgesellschaft, bei der eine Bank (dann meistens Originator genannt) Asset Backed Securities dem ausserbilanziell gefĂŒhrten Unternehmen ĂŒbertrĂ€gt. Die Zweckgesellschaft bringt diese Papiere dann in verschiedenen Tranchen bei Anlegern unter. Siehe Zweckgesellschaft.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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