Offenlegungspflichten, Aufsichtsrechtliche

Offenlegungspflichten (transparency regulations)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Aufsichtsrechtliche Regelungen, die Banken vorschreiben, die Öffentlichkeit über ihr Kapital, über eingegangene Risiken und die Kapitaladäquanz genau zu unterrichten

Aufsichtsrechtliche Regelungen, die Banken vorschreiben, die Öffentlichkeit über ihr Kapital, über eingegangene Risiken und die Kapitaladäquanz genau zu unterrichten. Nach Basel-II in gesteigertem Masse vorgeschrieben. Vorschriften der Aufsichtsbehörde, bei Wertpapieranalysen sowie bei Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren allfällige Interessenskonflikte aufzudecken. Siehe Chinese Wall, Kreditrisiko, Marktdisziplin, Marktmissbrauchs- Richtlinie, Offenlegung, öffentliche.. Vgl. hierzu Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 110 ff., Monatsbericht der EZB vom Januar 2005, S. 55, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 125 (Probleme bei grenzüberschreitender Verbreitung von Kauf/Verkaufsempfehlungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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