Order, Auftrag

Order (order)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert, der Auftrag an eine Bank, über die Börse Waren, Devisen, Wertpapiere oder andere handelbare Güter zu kaufen oder zu verkaufen

Wenn nicht anders definiert, der Auftrag an eine Bank, über die Börse Waren, Devisen, Wertpapiere oder andere handelbare Güter zu kaufen oder zu verkaufen. Siehe GTC-Auftrag, Karten-Stapel, Market Impact, Stop-Auftrag, Tagesauftrag.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332151 |