Ordnungsgeld, Zahlung

Ordnungsgeld (fine)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein eine Zahlung, die eine natürliche oder juristische Person als Strafe für schuldhafte Verletzung von Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien, Verhaltensvorschriften [etwa bei Gericht] usw.) in Bargeld zu leisten hat.

Allgemein eine Zahlung, die eine natürliche oder juristische Person als Strafe für schuldhafte Verletzung von Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Richtlinien, Verhaltensvorschriften [etwa bei Gericht] usw.) in Bargeld zu leisten hat.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332154 |