Papiere (papers)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Oberbegriff für alle auf dem Finanzmarkt handelbaren Verträge, die eine Zahlung in Geld zum Gegenstand haben oder eine Lieferung von Waren (wie vor allem bei Optionen) einschliessen. -Die Verträge müssen dabei nicht als Schriftstück im engeren Sinne ausgestellt sein, also nicht auf dem Werkstoff Papier als Träger. Vielmehr genügen inzwischen weithin auch entsprechende elektronische Aufzeichnungen als rechtsgültige Vereinbarung. Auch ist die Börsenfähigkeit kein unerlässliches Merkmal des (sehr weiten) Begriffes. Siehe Aktie, Anleihe, Effekten, Inhaberschuldverschreibung, Obligation, Option, Privatplazierung, Produkt, Schuldverschreibung, Titel, Vertretbarkeit, Wertpapiere, Wertschriften.
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