Papiergeld, Edelmetall

Papiergeld (paper money; paper fee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein gegen Edelmetall einlösliche oder uneinlösliche Wertpapiere, von staatlicher Stelle oder Privaten (Banken) ausgegeben

Allgemein gegen Edelmetall einlösliche oder uneinlösliche Wertpapiere, von staatlicher Stelle oder Privaten (Banken) ausgegeben. Im engeren Sinne heute: auf einen bestimmten Geldbetrag lautende uneinlösliche Wertpapiere (Banknoten) mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlungskraft und Annahmezwang im jeweiligen Währungsgebiet. In der älteren Literatur auch Benennung für das Stempelgeld. Siehe Banknoten-Management, Chipkarte, Fälschungssicherung, Fenstergeld, Notenbank, Zahlungsmittel, Zettel. Vgl. zu den EU-Banknoten ausführlich Monatsbericht der EZB vom August 2004, S. 85 ff., Monatsbericht der EZB vom August 2005, S. 91 ff. (hier weitere Überlegungen auch hinsichtlich der zukünftigen Ausgabe der Noten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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