Paraphernalgeld (paraphernalia)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In älteren Dokumenten Bargeld oder Vermögensgegenstände, die eine Braut bei der Heirat einbringt, ehevertraglich ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann als Sondergut verwaltet wird; von para = neben und pherne = Mitgift. Siehe Brautgeld, Hielichgeld, Wittum.
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