Pfand, Unterlegung

Pfand (pledge; pawn)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die zur Unterlegung (Besicherung) eines Darlehns zur Verfügung gestellte Sache

Die zur Unterlegung (Besicherung) eines Darlehns zur Verfügung gestellte Sache. Siehe Faustpfand, Kinderpfand, Leichenpfand, Mobiliarkredit, Pensionsgeschäft, Tertiarisierung, Wucher.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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