Portfolioverwaltung, Verwaltung

Portfolioverwaltung (portfolio management)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für Dritte mit Entscheidungsspielraum

Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für Dritte mit Entscheidungsspielraum. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 124 (einem Anlagevermittler ist es nicht erlaubt, auch als Portfolioverwalter tätig zu sein).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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