Progression, Einkommensteuertarif

Progression, kalte (sly progressive taxation)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Wenn der Einkommensteuertarif nicht fortgesetzt angepasst wird, dann fĂŒhrt eine inflationsausgleichende Einkommenssteigerung (wegen der Zunahme des Steuersatzes bei wachsender Grösse der Bemessungsgrundlage = Progressionstarif) zu einem höheren Steuersatz und damit zu einer grösseren Steuerbelastung, wiewohl das kaufkrĂ€ftige Einkommen gleich bleibt

Wenn der Einkommensteuertarif nicht fortgesetzt angepasst wird, dann fĂŒhrt eine inflationsausgleichende Einkommenssteigerung (wegen der Zunahme des Steuersatzes bei wachsender Grösse der Bemessungsgrundlage = Progressionstarif) zu einem höheren Steuersatz und damit zu einer grösseren Steuerbelastung, wiewohl das kaufkrĂ€ftige Einkommen gleich bleibt. In der Schweiz gibt es daher eine Bindung des Gesetzgebers an einen Ausgleich der kalten Progression; in Deutschland liess sich dies bis anhin nicht erreichen. -Die EZB berechnet die kalte Progression im Zuge des Zwei-SĂ€ulen-Prinzips. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom MĂ€rz 2006, S. 67 (Formel), S. 74 f. (Progressions-Wirkung bei der Lohnsteuer).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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