Prokurationsgeld (episcopal visiting due)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Eine frĂŒhere Zahlung, die Kirchengemeinden zu leisten hatten, wenn der zustĂ€ndige Bischof sie besucht. UrsprĂŒnglich eine Naturalabgabe zum Unterhalt des zur Aufsicht (Visitation) und Spendung des Sakraments der Firmung vor Ort weilenden Oberhirten, wurde die Abgabe in ein Zahlung in Geld umgewandelt und durch Papst Benedikt XII. fĂŒr verschiedene LĂ€nder im Jahr 1338 als eine grundsĂ€tzlich feste GebĂŒhr bestimmt. Siehe Ablassgeld, Annaten, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Quatembergeld, Seminargeld.
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