Rahmenprospekt (preliminary issue prospectus)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland möglicher Weg, zunĂ€chst einen unvollstĂ€ndigen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen, um erst kurz vor dem öffentlichen Angebot eines Wertpapiers die einzelnen Angebotsbedingungen endgĂŒltig festzulegen. -Auch Rahmenprospekte unterliegen der Kontrolle der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht, ein eigenes Verkaufsprospekt-Gesetz regelt die Einzelheiten. Siehe Prospekt-Datenbank, Prospektpflicht.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16332386 |
