Rate, Zahlung

Rate (instal[l]ment)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Zahlung eines Geldbetrags, in der Regel in festgelegter Summe und an bestimmten Terminen, entweder im voraus (etwa

Zahlung eines Geldbetrags, in der Regel in festgelegter Summe und an bestimmten Terminen, entweder im voraus (etwa. Bausparvertrag) oder im nachhinein (etwa: Tilgung eines Darlehns). Siehe Abschlag, Ratenzahlung, Tilgung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332393 |