Reedergeld, Provision

Reedergeld (husbandage)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Provision, die ein Verlader an den Schieffahrtsunternehmer (Reeder) bzw

Provision, die ein Verlader an den Schieffahrtsunternehmer (Reeder) bzw. an dessen verantwortlichen Angestellten (Besteder, Reederei-Manager; husband) zahlt. Siehe Abfertigungsgeld, Handgeld, Douceur, Kapplaken, Lagegeld, Schmiergeld, Trinkgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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