Rekonstruktion, Wiedervereinigung

Rekonstruktion (reconstruction)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wiedervereinigung einer durch Stripping getrennten Anleihe

Wiedervereinigung einer durch Stripping getrennten Anleihe. Im Falle von Bundesanleihen in Deutschland ist die Rekonstruktion Banken (Monetären Finanzinstituten) lediglich für deren Eigenbestände erlaubt. Das Bemühen, beschädigtes (Papier)Geld in seinen wesentlichen Merkmalen insoweit wiederherzustellen, dass die Gültigkeit der Banknote zweifelsfrei erkennbar wird. Die Zentralbanken unterhalten zu diesem Zweck oft eigene, hoch spezialisierte Arbeitsgruppen. Siehe Geld, beschädigtes.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332460 |