Risiko-Strukturausgleich (compulsory risk settlement; risk adjustment scheme)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland gesetzlich geregelte Vorschrift, der zufolge Krankenversicherer mit guten Risiken für Unternehmen mit schlechten Risiken eintreten müssen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 20 sowie S. 24 f. (Aufzählung der bezüglichen Gesetze und Verordnungen).
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