Risiko-Strukturausgleich, Deutschland

Risiko-Strukturausgleich (compulsory risk settlement; risk adjustment scheme)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In Deutschland gesetzlich geregelte Vorschrift, der zufolge Krankenversicherer mit guten Risiken für Unternehmen mit schlechten Risiken eintreten müssen

In Deutschland gesetzlich geregelte Vorschrift, der zufolge Krankenversicherer mit guten Risiken für Unternehmen mit schlechten Risiken eintreten müssen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 20 sowie S. 24 f. (Aufzählung der bezüglichen Gesetze und Verordnungen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332549 |