Risikoanhebung, Verhaltensänderung

Risikoanhebung, subjektive (moral hazard)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Verhaltensänderung bei asymmetrischer Information, wenn die zu erwartende schlechte Lösung von anderen (mit)getragen wird

Verhaltensänderung bei asymmetrischer Information, wenn die zu erwartende schlechte Lösung von anderen (mit)getragen wird. Im besonderen: wenn die Zentralbank oder internationale Institutionen sich als "lender of last resort" (Geldverleiher letzter Instanz) zur Verfügung stellen. Letzteres führt dazu, dass Banken bestimmte Marktrisiken (wie Konzentrationsrisiko, Marktwertrisiko, Devisenkursrisiko) weniger streng beachten. Siehe Geldverleiher letzter Instanz, Internationaler Währungsfonds, Krediterweiterung, Kreditverbriefung, Moral Hazard, Rückschlag-Effekt, Single Master Liquidity Conduit, Versicherungsunsicherheiten, Worst Case Szenario.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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