Risikoarbitrage (risk arbitrage)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Wenn nicht anders definiert, an der Effektenbörse das Eingehen von entgegengesetzten Positionen in Aktien eines Übernahmekandidaten (Zielgesellschaft) und seines voraussichtlichen Übernehmers (Bieters). Als äusserst risikoreiche (wegen allfälliger Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft; vgl. für Deutschland § 33, Abs. 1 WpÜG) Anlagetechnik seit etwa 1985 in Mode gekommen. Siehe Event-Driven Fund, Übernahme-Angebot, Übernahmerisiko.
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