Sachdividende (dividend in kind, property dividend)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Eine Aktiengesellschaft schüttet die Dividende an die Anteilseigner nicht in Geld aus, sondern auf dem Weg über Wirtschaftsgüter (§ 58, Abs. 5 AktG). Praktisch geschieht dies heute in der Regel dadurch, dass Aktien von Tochtergesellschaften übertragen werden.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16332602 |
